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BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Außerordentliche Beschwerde - Unanfechtbarkeit von Beschlüssen - Beschluss über die Rechtswegverweisung
- Judicialis
FGO § 155; ; FGO § 70 Satz 2; ; FGO § 70 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 4; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 70 128 Abs. 1; GVG § 17a Abs. 4 S. 4, 5
Rechtswegverweisung; Rechtsmittel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01
- BVerfG, 04.02.2002 - 1 BvR 2170/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97
Rechtsweg für eine Klage auf Auskunftserteilung über eine Informationsperson
Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01
Die Anordnung der Unanfechtbarkeit von Beschlüssen gemäß § 70 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betrifft zwar nicht die Rechtswegverweisung, sondern nur die sich aus § 70 Satz 1 FGO ergebende (sachliche und/oder örtliche) Zuständigkeitsverweisung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1997 VII B 4/97, BFHE 182, 515, BStBl II 1997, 543;… Schwarz/ Dumke, Finanzgerichtsordnung, § 70 Rz. 10;… List in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Finanzgerichtsordnung, § 70 Rz. 1a). - BFH, 07.12.1999 - IV B 146/99
Finanzrechtsweg; Steuerfestsetzung während der Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01
Auch als sog. außerordentliche Beschwerde kann das Rechtsmittel keinen Erfolg haben, denn das Vorliegen einer "greifbaren Gesetzwidrigkeit" ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 146/99, BFH/NV 2000, 413). - BFH, 26.06.1997 - VII B 93/97
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss
Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01
Die Nichtzulassung der Beschwerde kann daher nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden; eine Nachprüfung der FG-Entscheidung durch den BFH oder gar eine Zulassung der Beschwerde durch den BFH kommt nicht in Betracht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1997 VII S 16/97, BFH/NV 1997, 794; vom 26. Juni 1997 VII B 93/97, BFH/NV 1997, 885). - BFH, 13.06.1997 - VII S 16/97
Auszug aus BFH, 16.11.2001 - IX B 125/01
Die Nichtzulassung der Beschwerde kann daher nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden; eine Nachprüfung der FG-Entscheidung durch den BFH oder gar eine Zulassung der Beschwerde durch den BFH kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1997 VII S 16/97, BFH/NV 1997, 794;… vom 26. Juni 1997 VII B 93/97, BFH/NV 1997, 885).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06
Verweisung eines gegen eine Umlegung gerichteten Normenkontrollantrags an das …
Die Revision gegen die Sachentscheidung sowie die Beschwerde gegen die Rechtswegverweisung (s. zur Zulassungsbedürftigkeit auch bei erstinstanzlichen Beschlüssen eines oberen Landesgerichts etwa BFH, BFH/NV 2002, 513) ist nicht zuzulassen, da Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO bzw. § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG nicht vorliegen. - OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2006 - 8 C 10590/06
Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Antragsfrist; Verfassungsmäßigkeit; …
Die Revision gegen die Sachentscheidung sowie die Beschwerde gegen die Rechtswegverweisung (s. zur Zulassungsbedürftigkeit auch bei erstinstanzlichen Beschlüssen eines oberen Landesgerichts etwa BFH, BFH/NV 2002, 513) ist nicht zuzulassen, da Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO bzw. § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG nicht vorliegen.